ZWS - Magdeburg

Yvonne Winkler @, Freitag, 02.11.2007 (vor 6043 Tagen) @ Juliane

"Mein" Urteil ist noch nicht durch. Da kann man auch mit einem weiteren Jahr rechnen (zumindest in Halle ist das die Verweildauer) bevor man dran ist. Hängt davon ab, wann man es einreicht. Zahlen muss man rückwirkend,je nachdem, wie lange man mit Nebenwohnung in M. gemeldet war. Wenn man sich mit Hauptwohnung in M (bitte nicht Hauptwohnsitz) anmeldet, sollte das den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen oder man sollte sie darauf abstellen.
Also am rückwirkenden Zustand wird sich nichts ändern.Für die Zukunft kann man es ändern. (Hätte nie gedacht, dass das Melderecht so schwer sein kann).

Man muss sich grundsätzlich überlegen, ob man den Nerv zum Widerspruch und zu den Klagen hat, denn bisher hat das VG M. gegen die Studenten entschieden, was bedeutet, dass man zum OVG muss und was dabei herauskommt kann auch keiner voraussagen. Es ist ein bisschen wie bei Don Quichotte mit den Windmühlen. Trotzdem packen wir es an.

Gruß Yvonne


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion