ZWS - Magdeburg

Bjoern @, Donnerstag, 09.08.2007 (vor 6128 Tagen) @ Yvonne Winkler

achso - hab noch was vergessen:

meinen antrag auf erlass der forderung hat man natürlich auch abgelehnt, da keine dauerhafte wirtschaftliche notlage gegeben ist und somit allenfalls eine stundung in betracht käme (vg magdeburg, beschluss vom 13.04.2007; az: 2 a 65/07)

selbiges geschah erwartungsgemäß mit meinem antrag auf aussetzung der sofortigen vollziehung :angry:

frage: wie hoch wären die gerichtskosten in der 1. und in der 2. instanz> die jährliche steuer beträgt ca. 100 eur; studiendauer 3 jahre
und müsste ich meinen anwalt auch selbst zahlen oder gibts da ne staatliche hilfe>


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