ZWS - Magdeburg

Bjoern @, Montag, 27.08.2007 (vor 6110 Tagen) @ Yvonne Winkler

danke für die antwort

wie hoch wären denn in etwa die gerichtskosten für die erste und zweite instanz>

kann ich mir den pkh-antrag nicht schenken> soweit ich weiss, werden doch im rahmen des pkh-verfahrens die erfolgsaussichten geprüft ... und wenn ich vorm vg magdeburg klagen will; aber sowohl dort als auch bei der nächsthöheren instanz ständige rechtssprechung ist, dass studenten mit hauptwohnsitz = kinderzimmer bei den eltern in magdeburg zweitwohnungsteuer zahlen müssen ... dann wird der antrag doch 100%ig abgelehnt. oder habe ich etwas übersehen>>

stimmt die aussage von christian, dass schon eine klage von dir gegen die stadt magdeburg mit der von christian skizzierten argumentation läuft>
wenn ja, kann ich doch die stadt magdeburg bitten, mein verfahren bis zum ausgang des "präzedenzfalles" ruhend zu stellen> (gezahlt habe ich jetzt eh schon, da mein erlassantrag / antrag auf aussetzung der sofortigen vollziehung abgelehnt wurde)


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