ZWS - Magdeburg

Tommi @, Dienstag, 12.02.2008 (vor 6116 Tagen) @ Christian

» solltest Du vom Artikel 17 GG Gebrauch machen. Dann muss er wenigstens
» antworten lassen.

Nach Art. 17 GG hat man das Recht zur Eingabe/Beschwerde.
Leider braucht die Antwort nicht begründet zu werden.
Mit einer Mini-Floskel als Antwort ist bereits dem Art. 17 GG genüge getan - so jedenfalls die "herrschende Meinung".


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