ZWS - Magdeburg

Christian @, Montag, 08.01.2007 (vor 6341 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
was die Stadt darf und was sie tut sind zwei verschiedene Paar Stiefel. Die Definition der Wohnung ist nur ein Streitpunkt unter vielen. Die „Wohnung“ ist im ZWStR nirgendwo normiert, da glaubt jede Kommune, sie könnte es nach Belieben regeln. Da wurde in der Vergangenheit geschlampert und den Städten zu viel Gestaltungsfreiheit/-spielraum eingeräumt. Der melderechtliche Wohnungsbegriff hat für Juristen den Charme, dass er schön bestimmt und objektiv ist und außerdem in einem Gesetz steht, das auch sonst eng verbunden mit der ZWSt scheint. allerdings ist eigentlich unstrittig („ständige Rechtsprechung“), dass der melderechtliche Wohnungsbegriff allein nicht ausreicht. Das schert die kommunalen Satzungsgeber allerdings überhaupt nicht - warum auch, sie haben ja nichts zu befürchten.
Das was Du über die Wohnung schreibst ist ja nicht nur der steuerrechtliche Wohnungsbegriff sondern ganz allgemein das, was man unter einer Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf „Wohnen“ versteht. Die Problematik hat letztlich noch keiner so richtig auf den Punkt gebracht. Ist eigentlich für Studenten nur ein Nebenkriegsschauplatz.
Also:
Widerspruch einlegen - siehe Vorschlag Yvonne. Widerspruchsbescheid abwarten (wird negativ ausfallen) und dann Klage einreichen. Die Zeit bis zum Eingang des Widerspruchsbescheids nutzen, um sich beim AStA um Prozesshilfe zu bemühen.

Wegen des Schweriner Urteils würde ich mir keine großen Gedanken machen. Die Kommunen werden sich zwar darauf stürzen, aber das ist Treibsand und kein solider Baugrund auf dem man Zweitwohnungen errichten kann:-P .

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