ZWS - Magdeburg

Christian @, Mittwoch, 26.09.2007 (vor 6080 Tagen) @ Christina

Hallo Christina,
fristgerecht Widerspruch einlegen mit der Begründung:
„Ich habe keine Zweitwohnung inne. Die so genannte Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Magdeburg verstößt in meinem Fall gegen Artikel § Abs. 1 GG., weil sie nicht das Innehaben einer Zweitwohnung sondern das Nutzen einer Nebenwohnung besteuert und die melderechtliche Hauptwohnung völlig gegenstandsfern als „Innehaben einer Erstwohnung“ fingiert. Zur Verfassungswidrigkeit: s. Beschluss des BVerfG vom 6. Dezember 1983.“
One Klage wird es allerdings nicht abgehen. Denn vermutlich wird die Stadt Magdeburg den Widerspruch zurückweisen und dazu jede Menge Unsinn erzählen, warum ihre Satzung angeblich nicht verfassungswidrig sein soll. Dann ist es an Dir zu klagen.
Zahlung mit dem Vermerk „unter Vorbehalt“ leisten. Das hat zwar keine rechtliche Bedeutung, macht aber Deine Haltung zu der rechtswidrigen Besteuerung deutlich.
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Gruß
Christian

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