ZWS - Magdeburg

Christian @, Montag, 03.03.2008 (vor 5921 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern
es gibt wahrscheinlich mehr Dinge zwischen Himmel und Erde, als für die sehr verehrte Frau Naumann und Ihre Fraktion vorstellbar.
Um die Notwendigkeit der Revidierung (= ersatzlose Aufhebung) der nur so genannten Magdeburger Zweitwohnungsteuersatzung erkennen zu lassen, muss vermutlich erst das Jüngste Gericht bemüht werden. Das Bundesverfassungsgericht genügt ja ganz offensichtlich nicht - bzw. was ist das schon im Vergleich zu einem für Recht erkennenden Einzelrichter beim VG.
Bisher wurde ja noch keine fundierte Klage gegen die Rechtswidrigkeit der Satzung behandelt - wird langsam Zeit.
Was das Zurücknehmen angeht, diese Töne kenne ich von Wuppertal. Die konnten es dann gar nicht abwarten und haben ihre Satzung sogar ganz ohne gerichtliche Entscheidung geändert. Man wollte „mehr Rechtsicherheit“ haben, und ist dann völlig unerwartet in Düsseldorf auf die Schnauze gefallen.
Es ist schon lustig. In Mainz fleht die Stadt das VG an, sich über den Spruch des OVG RL-P hinweg zu setzen. In Wuppertal hat man sich ganz auf das OVG NRW verlassen und war empört, weil das VG sich über dessen Sprüchepraxis hinweg gesetzt hat.
Gruß
Christian


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