ZWS - Magdeburg

Yvonne Winkler @, Montag, 08.01.2007 (vor 6341 Tagen) @ Bjoern

» dann werde ich mit meinem Beratungsschein zu dir kommen ... dann klappt
» das schon mit der richtigen Begründung ;-)

Prozesskostenhilfe, wenn schon. Beratungsschein brauchste nicht, das Widerspruchsverfahren hast Du doch schon selbst durchgezogen.

» warum zieht § 13a KAG nicht>> Müsste ich erstmal nachsehen, was drin steht.


» die Stadt Magdeburg will von mir eine ZweitwohnungSTEUER; wieso zur
» Hölle muss sich dann der Satzungsgeber nicht an dem steuerrechtlichen
» Wohnungsbegriff orientieren>> wieso darf er auf den melderechtlichen
» Wohnungsbegriff abstellen>>

Weil die Kommune die Hoheit hat, ihre Satzung so zu gestalten, wie sie will. Welchen Wohnungsbegriff sie zugrundelegt ist ihre hoheitliche Entscheidung. Das muss nicht der steuerrechtliche Wohnungsbegriff sein, es kann auch der melderechtliche oder ganz ein anderer sein, nur definiert sollte er sein, wenn die Satzung einer rechtlichen Überprüfung stand halten soll.

Gruß
Yvonne


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