ZWS - Magdeburg

Yvonne Winkler @, Sonntag, 26.08.2007 (vor 6111 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,

bin eben aus dem Urlaub zurück und habe mir den Strang zu Gemüte geführt. Christian hat alles Wesentliche dazu bereits ausgeführt, anderes würde man von mir auch nicht hören.

Zur Frage, ob man eine Klage vor dem VG Magdeburg gewinnt, kann ich naturgemäß nicht viel sagen. Vor Gericht und auf hoher See... Es ist alles drin und eine Gewinngarantie ausgeben kann auch ich nicht. Auf gut Deutsch ist es ein Risiko, das derjenige, der klagt, eingehen muss. Ich halte meine Argumentation für schlagkräftig. Wie sich das Gericht dazu stellt wird sich weisen.

Das Urteil des OVG Magdeburg schweift in der Problembearbeitung ab. Mir ginge es nie um die Qualität der Haupt- und Nebenwohnung. Soweit komme ich in meiner Bearbeitung selten. Es geht um den von Christian dargestellten viel grundsätzlicheren Ansatz.

Als Student mit wenig bis keinem Einkommen kann man Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Einzelheiten dazu können unter http://www.justiz.de/Formulare/zp1a.pdf
nachgelesen und ausgefüllt werden. Dadurch wird das wirtschaftliche Risiko etwas abgemildert, d.h. im Falle der Gewährung wird der eigene Anwalt und die Gerichtskosten vom Staat übernommen. Die Kosten der Gegenseite bleiben davon unberührt. Wenn man gewillt ist zu streiten, würde ich dazu durchaus Mut machen.

Im Zweifel mal bei mir anrufen.

Gruß
Yvonne Winkler


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