ZWS - Magdeburg

Yvonne Winkler @, Montag, 08.01.2007 (vor 6341 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,

» Hauptbegründung für den Widerspruch:
» 1. kein Innehaben von 2 Wohnungen
» 2. unbillige Härte nach § 13a KAG LSA(Bafög-Empfänger)
» 3. Grundrechtsverletzung (wenn das BVerwG aus Art. 6 GG einen besonderen
» Schutz von Verheirateten herleitet, dann dürfte die Familie doch den
» gleichen Schutz geniessen; bin nicht verheiratet, habe aber eine starke
» Bindung zu meinen Eltern und zu meinen beiden pflegebedürftigen Omas, die
» in meiner Heimatgemeinde wohnen ... zugegeben etwas weit hergeholt - aber
» man kanns ja mal probieren)

Das einzig wirklich triftige Argument ist Punkt 1
Ich habe es schon öfter gelesen, dass Bafög-Empfänger leistungsfähig sind.
Schutz der Familie, naja. Man kann es mal versuchen.

Ich gehe davon aus, dass sich in Magdeburg mindestens so viele wehren, wie in Halle und da kommt schon was zusammen.

Wesentlich ist eine ordentliche Klagebegründung, die die Argumente auf den Punkt bringt und sich nicht in Nebenkriegschauplätzen verliert.

Das Hin-und Hergeschreibe mit der Stadt bringt im wesentlichen nichts. Sie werden den Widerspruch sowieso ablehnen. Und als Bafögempfänger kann man über Prozesskostenhilfe klagen, vorausgesetzt, die Klage hat Aussicht auf Erfolg und das hat sie nur s.o., wenn sie ordentlich begründet ist.

Gruß
Yvonne


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