ZWS - Magdeburg

Bjoern @, Montag, 08.01.2007 (vor 6341 Tagen) @ Yvonne Winkler

dann werde ich mit meinem Beratungsschein zu dir kommen ... dann klappt das schon mit der richtigen Begründung ;-)

warum zieht § 13a KAG nicht>> ich interpretiere die Norm so, dass das Steueramt vor Festsetzung der Steuer die Unbilligkeit zu prüfen hatte ... und dies ist nicht geschehen!!
sonst hätten die doch längst bemerkt, dass ich mit 154 EUR Kindergeld und 100 EUR Bafög nie und nimmer in der Lage bin, die Steuer zu bezahlen! (wobei ich auch dann in Widerspruch gegangen wäre, da ich nicht der Meinung bin, dass ich der Steuerpflicht unterliege)

in dem Zusammenhang mal noch ne Frage (speziell an Christian oder Yvonne):
die Stadt Magdeburg will von mir eine ZweitwohnungSTEUER; wieso zur Hölle muss sich dann der Satzungsgeber nicht an dem steuerrechtlichen Wohnungsbegriff orientieren>> wieso darf er auf den melderechtlichen Wohnungsbegriff abstellen>>
wenn mein Fall nach dem steuerrechtlichen Wohnungsbegriff:

- baulich gegenüber anderen Wohnungen abgeschlossen ist,
- einen eigenen Zugang besitzt,
- zu Wohnzwecken dient,
- eine bestimmte Mindestgröße hat und
- die zur Führung eines Haushalts notwendigen Räume aufweist

beurteilt, dann wäre ich nämlich fein raus :-)


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