ZWS - Magdeburg

Olaf, Dienstag, 11.09.2007 (vor 6095 Tagen) @ Christian

Egal wie man Wohnung definiert (schäbig oder einigermaßen anständig), für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer muss man mehr als eine Wohnung - also mindestens zwei - innehaben (so das BVerfG).

Auf welches Urteil beziehst Du Dich hierbei genau >


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion