ZWS Stadt Nürnberg

velta @, Freitag, 11.07.2008 (vor 5979 Tagen)

Hallo!:-)
Ich studiere in Nürnberg und habe deswegen hier mit einer Freundin(hat Hauptwohnsitz in dieser) eine Wohnung gemietet, welche ich als Nebenwohnsitz gemeldet habe. Bei meinen Eltern in Thüringen besitze ich noch mein Zimmer(Hauptwohnsitz).
Nun habe ich am 19.06. von der Stadt Nürnberg eine Erklärung zur Zweitwohnungssteuer erhalten.
In in dem beigefügten Schreiben steht u.a.:
Danach unterliegt der ZWS, wer in Nürnberg eine Zweitwohnung als Mieter, Eigentümer oder sonstiger Nutzer innehat. Eine Zweitwohnung ist eine Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf innehat. Wohnung im Sinne der Satzung kann zum Beispiel ein Einfamilienhaus, eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder aber auch ein einzelnes Zimmer sein.

Wenn ich nun keine ZWS zahlen möchte, habe ich in den vorherigen Threads gelesen, dass man Widerspruch einlegen soll.
Wann mache ich das> Jetzt schon bei der Erklärung oder erst wenn ich den Steuerbescheid bekomme.
Nützt es etwas im Hinblick auf das ausstehende Urteil des BVVG, wenn ich so tue, als ob ich noch nichts bekommen habe(war ja stinknormale Hauspost, und die muss ja nicht unbedingt angekommen sein).

Kann man aus der oben zitierten Passage einen Widerspruch ableiten>

Auf der Rückseite steht, dass die ZWS jährlich 10 v. H. der Jahresnettokaltmiete entspricht. Die Miete wird vom Konto meiner Freundin abgebucht. Muß mein Anteil denn unbedingt die Hälfte davon betragen>

Wenn gar nichts hilft und ich schließlich doch zahlen muss, könnte es helfen, wenn ich mich an die Stadtverwaltung meiner Heimatstadt wende mit der Bitte um Übernahme der ZWS für mich. Ich dachte, dass mit jedem Hauptwohnsitz die Stadt 500€ aus Ländermitteln zugewiesen bekommt. Wenn ich mich nun wegen der zu zahlenden ZWS ummelden würde, hätte die Stadt ja 500€ weniger in der Tasche. Wenn sie jetzt meine ZWS übernehmen würde, blieben ihr noch ein paar Euros (falls die ZWS nicht gerade 500€ beträgt).


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