ZWS Stadt Nürnberg

henriette @, Mittwoch, 26.11.2008 (vor 5841 Tagen) @ Alfred

das problem ist: ich habe jeweils zwei schreiben vom steueramt, eins das habe ich jetzt zum dritten mal bekommen für die wohnung, in der ich das ganze jahr 2006 gewohnt habe und eins, das hab ich jetzt zum ersten mal bekommen für die wohnung in der ich schon 2jahre wohne
was sagst du dazu, wenn ich so drauf reagiere:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Reaktion auf das mir von Ihnen zugesandte Schreiben vom 07. November 2008 und 10. November 2008 möchte ich einen Antrag auf Erlass der Zweitwohnungssteuer wegen Unbilligkeit stellen.
Vor einer, wie von Ihnen im o.g. Schreiben angekündigt, erhobenen Steuerschätzung, erbitte ich daher eine gem. §163 AO abweichende Steuerfestsetzung in meinem Sinne.

Begründung:
- Begriffsbestimmung: Wer eine Zweitwohnung hat, muss auch eine Erstwohnung haben. Dies ist bei mir nicht der Fall. Mit dem hauptwohnsitzlich gemeldeten Zimmer bei meiner Mutter in der Wohnung habe ich keine abgeschlossene (Erst-)Wohnung mit Küche und Kochgelegenheit, eigener Toilette und Bad. Ich habe lediglich ein Zimmer, mein früheres „Kinderzimmer“ und benutze sowohl Küche als auch Bad meiner Mutter mit.
- Soziale Gründe: Ich bin seit Oktober 2005 Studentin an Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg. Hauptwohnsitzlich bin ich in 07546 Gera, XXX für ein Zimmer in der Wohnung meiner Mutter gemeldet. Auf Grund meines Studiums in Erlangen-Nürnberg ist es mir nicht möglich täglich eine Strecke von Gera nach Nürnberg und umgekehrt zurückzulegen. Daher habe ich eine Nebenwohnung in 90459 Nürnberg, XXX zur Miete. Die Zweitwohnungssteuer soll eine Abgabe für jemanden sein, der besonders wirtschaftlich leistungsfähig ist und sich zwei Wohnungen zu halten in der Lage ist. Es ist offenkundig, dass bei der Mehrzahl der Studenten, so auch bei mir, das Vorhalten einer Wohnung am Standort der Ausbildungsstätte Universität nicht Ausdruck einer besonderen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist, sondern durch die örtlichen Gegebenheiten bedingte und unabwendbare Notwendigkeit, um ein Stuidum außerhalb des Hauptwohnsitzes überhaupt durchzuführen. Ich beziehe Leistungen nach dem BAFöG und finanziere damit Studium, Miete etc., daher ist es offensichtlich, dass von einer besonderen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht ausgegangen werden kann.

ich weiß halr nicht so recht, was ich allgemein jetzt machen soll oder machen kann...ich weiß nur, dass ich auf keinen fall das geld für die steuer habe, gleich gar nicht noch das was sie rückwirkend von mir haben wollen...
das schreiben was ich zusammengefasst habe, ist nich ganz auf meinen mist gewachsen, ich hab mich halt rundum a weng informiert und so, formulierungsmöglichkeiten gesucht etc.
also was meinste>


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