ZWS Stadt Nürnberg

Bjoern @, Mittwoch, 27.08.2008 (vor 5933 Tagen) @ mrb

Hallo

durch eine Schätzung entstehen dir keine Nachteile; alles was zu deinem Ungunsten falsch geschätzt wurde, kannst du in einem Widerspruchsverfahren mit entsprechenden Beweisen anfechten

und du hast den Vorteil, dass du dir erstmal die Entscheidung des BVerwG anhören kannst, bevor du dich entschließen musst, ob du nun Widerspruch einlegst oder nicht ;-)


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