ZWS Stadt Nürnberg

velta @, Sonntag, 10.08.2008 (vor 6430 Tagen) @ Christian

Ich bin's mal wieder.
Nach meinem 2. Widerspruch habe ich fast exakt die selbe Antwort wie mrb erhalten:

Sehr geehrter Herr ...

Ihre Ausführungen haben wir zur Kenntnis genommen.

Entgegen Ihrer Auffassung gehen wir weiterhin davon aus, dass bei Ihnen eine Steuerpflicht besteht. Einen Widerspruch zur Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts können wir, wie viele Gerichte auch, nicht erkennen. Auf die Ihnen sicherlich bekannte Rechtssprechung (z.B. BayVGH, Urteil vom 14.02.2007, Az. 4 N 06.367; VG Aachen, Urteil vom 12.10.2006, Az. 4 K 384/04) zu diesem Thema möchten wir daher verweisen.

Es steht Ihnen natürlich frei, eine andere Rechtsauffassung zu vertreten. Sofern Sie weiterhin nicht mit der Besteuerung einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit später gegen den Zweitwohnungssteuerbescheid Rechtsmittel einzulegen.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der eindeutigen Rechtsprechung in Bayern weiterhin von einer Steuerpflicht bei Ihnen ausgehen. Bitte senden Sie uns daher bis zum 22.08.2008 eine neue vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Zweitwohnungssteuer zu. Auf die Möglichkeit einer Steuerschätzung möchten wir Sie ausdrücklich hinweisen.

Und nun; nochmal darauf hinweisen, dass Steuerschätzung nicht so toll ist, oder langsam ans Ausmessen machen>
Bin nach dem 22. für 2 Wochen im Urlaub. Muss ich denen das mitteilen (für eine eventuell neue Frist)>


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