ZWS Stadt Nürnberg

Christian @, Donnerstag, 17.07.2008 (vor 6199 Tagen) @ mrb

Dann muss man sie eben ausbremsen, die Nürnberger.
1. Noch hast Du keinen Steuerbescheid, sondern die erneute Aufforderung, eine Steuererklärung abzugeben. Als Termin dafür ist der 31.7. angegeben.
2. Man hat immer ein paar Versuche frei. Im schlimmsten Fall „schätzt“ die Stadt und erstellt auf dieser Grundlage den Steuerbescheid. Das kann sogar noch ein Vorteil sein, wenn sie dadurch zu einem falschen Ergebnis kommt.
3. Ich persönlich würde der Stadt noch mal schreiben. Etwa in dem Sinn,
Ihre Hinweise auf die Rechtsprechung in Bayern und teilweise auch in NRW vermögen mich nicht zu überzeugen. Sie haben übrigens bei Ihrer Negativ-Auslese das OVG LSA übersehen.
Viel interessanter als diese Hinweise hätte ich eine Darlegung gefunden, warum Sie sich nicht an die Rechtsprechung des BVerfG gebunden fühlen – dieses hat eindeutig festgestellt und mehrfach bestätigt, was eine Zweitwohnung ist. Die von Ihnen genannten Entscheidungen vermögen den offenkundigen Widerspruch zwischen den Vorgaben des BVerfG und Ihrer Auffassung nicht aufzulösen. Im Vergleich dazu sind z.B. die Entscheidungen der OVG Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern von überzeugender, bestechender Klarheit.
Es scheint ihnen auch entgangenen zu sein, dass Ihre irrige Rechtsauffassung derzeit zur Überprüfung beim BVerwG ansteht (Revision der Städte Rostock, Mainz und Wuppertal). Wegen der damit verbundenen Verwaltungsvereinfachung halte ich es daher für zweckmäßig, mit meiner Steuererklärung abzuwarten, bis zu den Revisionsanträgen in rechtskräftiges Urteil vorliegt. Ausgehend davon, dass Sie nichts Unzweckmäßiges verlangen werden, sende ich Ihnen die mir überlassene Steuererklärung zu meiner Entlastung unausgefüllt zurück.
Bezüglich der von Ihnen beabsichtigten Schätzung empfehle ich Ihnen, dies nicht zu tun. Ein zu hoher Betrag führt auch vor bayerischen Verwaltungsgerichten zur Aufhebung der Steuerbescheide.
Mit freundlichen Grüßen
…"
4. Auf den letzten Drücker absenden. Im schlimmsten Fall schätzen sie, die Nürnberger – dann erst stehst Du vor der Frage „Widerspruch oder kein Widerspruch>“
Noch Fragem>
Gruß
Christian


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