ZWS Stadt Nürnberg

Christian @, Mittwoch, 27.08.2008 (vor 5933 Tagen) @ mrb

Hallo,
» Das heißt konkret, ich beantworte das aktuelle Schreiben nicht und warte
» ab, bis mir der Bescheid ins Haus flattert, dann lege ich Widerspruch ein
» und während der Widerspruch bearbeitet wird hat das BVerwG bereits in
» meinem Sinne entschieden> (Ja, ich bin Optimist;-) )
ja, das ist der bequemste Weg und relativ ungefährlich. Wegen der Schätzung kannst Du Dir vorausschauend schon mal den Mietspiegel der Stadt Nürnberg besorgen.
Gruß
Christian


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