ZWS Stadt Nürnberg

Christian @, Dienstag, 26.08.2008 (vor 5933 Tagen) @ mrb

Hallo,
der nette Bearbeiter zitiert die Steuersatzung, weil er sich in seinem allerersten Schreiben falsch ausgedrückt hat. Das ist allerdings keine Ergänzung, sondern eine Berichtigung seines Schreibens – was er natürlich (>) nicht zugibt.
Ansonsten: Die alte Erklärung hast Du schon zurückgezogen, und eine Schätzung ist auch ohne Erklärung zulässig (deswegen heißt sie ja Schätzung). Da brauchst Du nichts zu machen.
Natürlich kannst Du um ein Gespräch (schriftlich) bitten, wo Du Dir den Unterschied zwischen dem 1. Schreiben und der Satzung erläutern lässt. Da haben die Nürnberger einfach schlechte Karten. Damit könntest Du Deinen Urlaub überbrücken (die Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat). Aber um Zeit spielen musst Du ansonsten nicht mehr. Die Entscheidung des BVerwG kommt auf jeden Fall vor Ablauf der Klagefrist.
Gruß


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