ZWS Stadt Nürnberg

Alfred @, Dienstag, 25.11.2008 (vor 6068 Tagen) @ henriette

Germanistikstudentin>
1. Erklärung zum Termin abgeben oder auf Erinnerungsschreiben warten.
2. Widerspruch ist erst bei erlassenem Steuerbescheid möglich, ist aber nur sinnvoll, wenn man bereit ist, danach den Rechtsweg weiter zu gehen.


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