ZWS Stadt Nürnberg

Christian @, Freitag, 11.07.2008 (vor 5979 Tagen) @ velta

Hallo „Velta“,
streichen wir mal die Wohnsitze ersatzlos, dann ergibt sich folgender Sachverhalt:
Du bist mit Nebenwohnung in Nürnberg gemeldet, wo Du Dich vermutlich vorwiegend aufhältst und hast als Hauptwohnung Deinen Heimatort angegeben, wo Du ein Zimmer in der elterlichen Wohnung hast.
Du bist nunmehr von der Stadt Nürnberg aufgefordert worden, eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer abzugeben. Dagegen kannst Du (noch) keinen Widerspruch einlegen. Das ist erst bei einem Steuerbescheid möglich. So weit ist es aber noch nicht.
Aber wenn die Stadt Dir wirklich geschrieben hat:
Eine Zweitwohnung ist eine Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf innehat.
hat sie einen Fehler gemacht, und den solltest Du ausnutzen, um Zeit zu gewinnen.
Schreibe der Stadt freundlich:
Sie haben mich wissen lassen, dass für Sie eine Zweitwohnung jede Wohnung ist, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf innehat. Dazu erkläre ich: Da ich meine melderechtliche Hauptwohnung nicht innehabe, kann meine Nebenwohnung in Nürnberg zwangsläufig keine Zweitwohnung sein.
Zu meiner Entlastung reiche ich Ihnen den mir übersendeten Vordruck unausgefüllt zurück
.“
Brief spätestens zum, aber auch nicht früher als vor dem 18.7 abschicken.
Das verschafft zumindest Zeit, denn nun ist die Stadt N. wieder am Zug. Sie muss ihr altes Schreiben korrigieren/erläutern, Dir erneut den Vordruck zuschicken und eine neue Frist setzen. Die Korrektur/Erläuterung bietet bestimmt Gelegenheit für Rückfragen, mit denen sich die Abgabefrist mühelos verlängern lässt. Formulierungen wrden ggf. hier geliefert. Das lässt sich so lange betreiben, bis die Stadt zur Schätzung schreitet - und die ist bestimmt falsch.
Von dem Spielchen mit der "nicht eingegangenen Post" halte ich nicht viel. Wenn überhaupt,solltest Du aber vorher unbedingt noch mal auf das Porto gucken – steht da wirklich 55 Cent> Vielleicht war es doch keine „gewöhnliche Hauspost“. Und weißt Du, ob die Stadt ein "Postausgangsbuch" führt>
Alles Weitere lässt sich hier dann klären, wenn das Ausfüllen des Vordrucks unausweichlich geworden ist.
Falls der Mietvertrag auch (gleichberechtigt) auf Deinen Namen lautet – wie Du geschrieben hast –wird die Stadt mit einigem Recht wohl auf 5% der Jahresnettokaltmiete beharren. Abgesehen davon steht ihr die Steuer überhaupt nicht zu
Da Du vermutlich in Nürnberg mit Nebenwohnung nicht korrekt gemeldet bist, würde ich auch die Finger von anderen Spielereien lassen. Wenn überhaupt kannst Du bei der Heimatstadt ja mal nachfragen, ob sie die ZWSt übernimmt, wenn Du dort weiterhin vorwiegend wohnst.

Noch Fragen>

Gruß
Christian


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