ZWS Stadt Nürnberg

Bjoern @, Montag, 14.07.2008 (vor 5977 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

zur Hauptwohnung eines Studenten haben wir doch das Urteil des BVerwG aus 1991. wenn sich ein Student während der Semesterferien und an den Wochenenden bei seinen Eltern aufhält, so bleibt das dortige Kinderzimmer die Hauptwohnung

und zu den "Spielchen":
ein Postausgangsbuch reicht nicht als Nachweis. damit kann die Behörde zwar Anhaltspunkte liefern, dass das Schreiben bei ihr rausgegangen ist. sie muss aber den Zugang beim Empfänger nachweisen. das geht nicht mit einem Postausgangsbuch (das lernt übrigens ein angehender Verwaltungsfachangestellter im 1. Lehrjahr :-D )
und auch beim eingeschriebenen Brief gibts teilweise Probleme, weil die Behörde damit nur nachweisen kann, dass irgendein Schreiben von ihr beim Empfänger gelandet ist ... aber nicht welches. außerdem könnte man beim Einschreiben wirksam die Annahme verweigern (das würde aber zu weit führen ...)

deshalb: wenn Bescheid mittels Zustellungsurkunde bekanntgegeben wird, dann ist es wasserdicht. wenn nicht, würden die "Spielchen" funktionieren ;-)


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