ZWS Stadt Nürnberg

Christian @, Freitag, 18.07.2008 (vor 6198 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
keine bestimmte.
Das OVG S-H hat von Anfang an klar definiert, was eine Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf und festgelegt, dass die Erstwohnung innezuhaben ist.
Das sind für mich Entscheidungen von überzeugender, bestechender Klarheit.:-)
Die Kommunen in S-H. haben übrigens ihre Satzungen entsprechend normiert. Folge: Es herrscht Klarheit - und Rechtsfrieden - im meerumschlungenen Land (was wiederum eine recht unklare Aussage ist).
Gruß
Christian

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