ZWS Stadt Nürnberg

mrb @, Dienstag, 26.08.2008 (vor 6229 Tagen) @ Christian

Kleines Update: ich habe meine Antwort (formuliert wie von Christian vorgeschlagen) kurz vor Fristende nach Nürnberg geschickt, heute bekam ich folgendes als Antwort:

Sehr geehrter Herr...

Ihr Schreiben haben wir erhalten.

Sie gehen weiterhin davon aus, dass Sie nicht zweitwohnungssteuerpflichtig sind. In Ergänzung zu unseren bisherigen Schreiben möchten wir Sie auch noch auf die Steuersatzung der Stadt Nürnberg verweisen.

§ 2 Steuergegenstand

(1) Zweitwohnung ist jede Wohnung im Stadtgebiet, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnng hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat ... (Unterstreichungen zum besseren Verständnis hinzugefügt)

Es ist also so, dass gemäß der Steuersatzung der Stadt Nürnberg es ausreichend ist, wenn jemand eine Hauptwohnung hat. Lediglich die Zweitwohnung muss auch innegehabt werden (vgl. auch VG B 778/04; VG Ansbach, AZ AN 11 K 06.02869; BayVGH, Urteil vom 14.02.2008, Az. 4 N 06.367). Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der eindeutigen Rechtslage in Kürze einen Steuerbescheid gemäß Ihrer Erklärung vom 29.06.2008 erstellen werden, da wir von Ihnen bisher keine andere Steuererklärung erhalten haben.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


So...warum der nette Bearbeiter den Auszug aus der Steuersatzung zitiert ist mir rätselhaft. Obwohl, vielleicht gehen ihm die "Argumente" aus...:-D Der zitierte Satz ist doch mindestens so fragwürdig wie die Zitate zur Debatte Haupt- und Nebenwohnung, mit denen er bisher ins Feld zog, oder>

In dem neuen Schreiben wurde mir keine neue Frist gesetzt, im vorletzten Satz heißt es, ich werde jetzt geschätzt. Was sie mit meiner Erklärung vom 29.06 anfangen wollen weiß ich absolut nicht, der Zettel ist halbiert und unlesbar gemacht.

Daher meine Fragen:
1. Kann ich die "alte" Erklärung zurückziehen> Oder ist es sinnvoll, eine neue auszufüllen - vielleicht nicht ganz so vollständig, um Zeit zu gewinnen> Für Rückfragen steht man mir ja gerne zur Verfügung...
2. Mit Hinblick auf die für September anstehende gerichtliche Entscheidung - bringt es was, die Schätzung einfach auf mich zukommen zu lassen und dann Widerspruch einzulegen> Oder können die mir aus der "gemachten Erklärung vom 29.06." einen Strick drehen>
3. Wie lange ist denn die Widerspruchsfrist> Ich habe eigentlich geplant, ab Montag für ein gutes Monat in den Urlaub zu fahren...:-|

Herzlichen Dank schon mal im Voraus!:ok:


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