ZWS Stadt Nürnberg

Christian @, Montag, 14.07.2008 (vor 6273 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
lernt ein Verwaltungsangestellter im 1. Lehrjahr auch, dass ALLE vor Gericht in des Richters Hand sind> Oder ist das dem Leben vorbehalten> ;-)
Gegen "Spielchen" habe ich im Übrigen nichts, ganz im Gegensteil, sie können Sand im Getriebe der Bürokratie sein.
Das Urteil des BVerwG stellt nur klar, dass das Melderecht mit "vorwiegend" rein quantitativ zeitlich zu verstehen, eine qualitative Gewichtung der einzelnen Aufenthaltszeiten somit nicht zulässig ist. Im vorliegenden Fall dürfte der vorwiegnde Aufenthalt aber Nürnberg sein, was nur Velta selbst beurteilen kann. Aber er/sie sollte das Problem kennen.
Gruß
Christian


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