ZWS Stadt Nürnberg

leela @, Sonntag, 17.08.2008 (vor 5942 Tagen) @ Christian

hallo christian,
habe dasselbe schreiben bekommen, auch mit "da es sich bei ihrer gemeldeten hauptwohung um ein zimmer im elternhaus handelt, gehen sie davon aus, dass sie aufgrund von entsprechenden gerichtlichen entscheidungen als student nicht der zweitwohnungsteuer unterliegen..."

dann eben eine auflistung der gerichtsurteile, und dass sie mich schätzen werden, wenn ich die steuererklärung nicht rechtzeitig ausgefüllt zurückschicke.

wollte nur fragen, ob ich deine erläuterungen dafür so (ungefähr) übernehmen kann, oder muss das in jedem fall individuell geschrieben sein> die frist geht bis 25.08.

DANKE schon mal :-)
nadine


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