ZWS Stadt Nürnberg

mrb @, Samstag, 02.08.2008 (vor 5957 Tagen) @ Yvonne Winkler

Nachdem ich die Antwort, die Christian weiter oben für meinen Dialog mit dem Steueramt vorgeschlagen hat, kurz vor Ende der Frist abgeschickt habe, flatterte mir gestern folgendes Schreiben des Steueramtes ins Haus:

Sehr geehrter Herr XY,

Ihre Ausführungen haben wir zur Kenntnis genommen.

Die von uns angegebene Rechtsprechung zu dem Thema "Zweitwohnungssteuer bei einer gemeldeten Hauptwohnung im Elternhaus und einer bestehenden Zweitwohnung am Studienort" ist sicherlich nicht abschließend und sollte für Sie nur verdeutlichen, dass es sehr verschiedene Gerichte - nicht nur in Bayern - gibt, die bei der von Ihnen geschilderten Fallkonstellation von einer Steuerpflicht ausgehen.

Entgegen Ihrer Auffassung gehen wir weiterhin davon aus, dass bei Ihnen eine Steuerpflicht besteht. Einen Widerspruch zur Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts können wir, wie viele Gerichte auch, nicht erkennen. Auf die Ihnen sicherlich bekannte Rechtssprechung (z.B. BayVGH, Urteil vom 14.02.2007, Az. 4 N 06.367; VG Aachen, Urteil vom 12.10.2006, Az. 4 K 384/04) zu diesem Thema möchten wir daher verweisen.

Es steht Ihnen natürlich frei, eine andere Rechtsauffassung zu vertreten. Sofern Sie weiterhin nicht mit der Besteuerung einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit später gegen den Zweitwohnungssteuerbescheid Rechtsmittel einzulegen.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der eindeutigen Rechtsprechung in Bayern weiterhin von einer Steuerpflicht bei Ihnen ausgehen. Sollten Sie uns bis zum 22.08.2008 keine neue vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Zweitwohnungssteuer (Formular nochmals anbei) einreichen, so werden wir für die Besteuerung Ihre Erklärung vom 29.06.2008 heranziehen.

Für Rückfragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.


Was sie mit der erwähnten "Erklärung vom 29..06.2008" machen wollen weiß ich nicht so genau, denn die habe ich zwar mal grob ausgefüllt, jedoch wieder unleserlich gemacht und schön mittig geteilt beigefügt!;-)

Daher meine Fragen:
1. Hebt eine "neue" Erklärung die Angaben in der "alten" komplett auf oder werden diese nur "ergänzend" genutzt> Was wäre denn dann, wenn ich das neue Formular einfach nur unterschreibe und leer zurücksende>
2. Angenommen, das Steueramt macht die Drohung war und schätzt mich: auf der Grundlage welcher Daten machen die das> Und wenn der Betrag zu hoch ist: sind die erwähnten Rechtsmittel gegen den Zweitwohnungssteuerbescheid nur weiterer mehr oder weniger "formloser" Papierkrieg oder läuft das dann über Anwalt/Gericht>

Schon mal vielen Dank für eure Hilfe!:-)
mrb


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