zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend)

Bjoern @, Dienstag, 24.06.2008 (vor 6192 Tagen) @ René

unter uns:

die Aufforderungen zur Abgabe der Steuererklärung werden mittels einfachen Brief verschickt. bei diesen kann die Behörde nie nachweisen, ob das Schreiben tatsächlich zugegangen ist.

das kann man für sich ausnutzen und damit evt. anfallende Ordnungsgelder umgehen :-D


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