zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend)

Bjoern @, Dienstag, 15.07.2008 (vor 6322 Tagen) @ leela

Hallo,

das Gesetz kannst du erst für dich nutzen, wenn es verabschiedet und in Kraft gesetzt wurde. letzteres wird übrigens nicht rückwirkend geschehen ...
falls das Gesetz (so es denn kommt) ab 01.01.2009 in Kraft treten sollte, ist die Steuerpflicht bis einschließlich 31.12.2008 trotzdem entstanden. hilft dir also nicht wirklich

auf Zeit spielen ist zwar richtig ... aber nur vor dem Hintergrund der Entscheidung des BVerwG


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