zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend)

Bjoern @, Montag, 30.06.2008 (vor 5751 Tagen) @ leela

Hallo,

lass dich nicht für dumm verkaufen. unterschiedliche Steuersatzungen hin oder her ... was eine Zweitwohnung ist, hat das BVerfG 1983 mit Gesetzescharakter (§ 31 BVerfGG) festgelegt:

"Eine Zweitwohnung ist jede weitere Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des eigenen persönlichen Lebensbedarfs innehat."

daran ist erstmal nicht zu rütteln. wenn eine Kommune meint, den Steuergegenstand anders zu definieren, dann muss die Satzung angegriffen werden.
Nürnberg hat es anders formuliert ...
(hinsichtlich der Gleichsetzung von Nebenwohnung un Zweitwohnung bitte etwas im Forum stöbern; da stehen genügend Sachen drin)

haben sie dir ne Frist gesetzt zur Abgabe der Steuererklärung> wenn ja - reize sie aus. wenn nicht, lass dir 4 Wochen Zeit

dann machste die entsprechenden Angaben; weist aber ausdrücklich darauf hin, dass deine Nürnberger Wohnung damals keine Zweitwohnung im Sinne der Definition des BVerfG war und dass du nach deiner Rechtsauffassung daher nicht steuerpflichtig warst

immer im Hinterkopf behalten: das BVerwG wird im Spätsommer entscheiden, ob eine ZWS ohne innegehabte Erstwohnung zulässig ist. danach sind wir alle (hoffentlich) schlauer!


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