zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend)

leela @, Mittwoch, 27.08.2008 (vor 6128 Tagen) @ Bjoern

so, hab nun aus einem ähnlichen thread (von "velta" glaub ich), eine erläuterung von christian übernommen
(Ihre Hinweise auf die Rechtsprechung in Bayern und teilweise auch in NRW vermögen mich nicht zu überzeugen. Sie haben übrigens bei Ihrer Negativ-Auslese das OVG LSA übersehen...)

und an die stadt nürnberg geschickt. die hat dann sofort geantwortet, man solls nicht glauben, und mir eine frist wieder bis 12.09. gesetzt, u.a. mit der bekräftigung folgenden paragraphs:
§ 2 steuergegenstand:
(1) zweitwohnung ist jede wohnung im stadtgebiet, die eine person, die in einem anderen gebäude ihre hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen lebensführung oder der ihrer familienangehörigen innehat.
natürlich gilt das nur für die steuersatzung nürnberg -_-

ich wurde wieder darauf hingewiesen, dass ich geschätzt werde. soll ich sie jetzt einfach schätzen lassen> ich hab ja eigentlich schon alles (mehrmals) gesagt :-P

Danke und Grüße,
nadine


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