zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend)

leela @, Freitag, 19.12.2008 (vor 6293 Tagen) @ Alfred

wenn mein gehalt aber unter der einkommensgrenze liegt, und das gesetz ab 1.1.09 in kraft tritt, dann gilt es doch trotzdem für mich, falls die stadt mein derzeitiges einkommen anrechnen will> hm... finde, das wird alles immer konfuser.

aber "zahlen und abhaken" ist nicht, das haben anscheinend schon genug gemacht... ich werd einfach versuchen, so weit wie möglich zu kommen, vielleicht gibts ja doch mal nen präzedenzfall ;-)

danke schon mal, ich halte euch auf dem laufenden.


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