zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend)

Alfred @, Mittwoch, 17.12.2008 (vor 5967 Tagen) @ leela

Hallo Nadine,
ignorieren dürfen sie es nicht. Aber der Bescheid auf den Antrag auf Erlasse der Steuer kann durchaus gesondert ergehen.
Solange Dein diesbezüglicher Antrag nicht beschieden ist, besteht für Dich keine Zahlungspflicht (d.h. der Zahlungstermin im Steuerbescheid ist gegenstandslos). Wird der Antrag abgelehnt (was die Nürnberger bestimmt tun werden, solltest Du dagegen Widerspruch einlegen und gleichzeitig die Stundung beantragen. Wird auch die Stundung abgelehnt, solltest Du auch dagegen Widerspruch einlegen und gleichzeitig Ratenzahlung fordern. Dann ist die Palette abgearbeitet.
Solltest Du aber bereits in Lohn und Brot stehen, ist das Ganze sinnlos, denn es geht nicht um Deine damalige sondern um Deine derzeitige Leistungsfähigkeit.
Widerspruch und Klage gegen den Steuerbescheid bleiben trotzdem erforderlich, sonst wird der bestandskräftig. Wenn die 14-tägige Frist gilt, muss der Widerspruch bis zum 30. bei den Nürnbergern eingegangen sein.


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