zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend)

Tilly @, Donnerstag, 13.11.2008 (vor 6051 Tagen) @ leela

Löblich, den Kampf gegen die Windmühlen der bayerischen Justiz aufnehmen zu wollen.
Das kann beim derzeitigen Kenntnisstand nur Erfolg haben, wenn man dem VG Ansbach klar machen kann (schwer!), dass die Nürnberger Satzung nicht als Rechtsgrundlage geeignet ist, um eine örtliche Aufwandsteuer zu erheben und dass das dort vorgenommene Anknüpfen an das Melderecht zur Verfassungswidrigkeit führt.
Das hat das BVerfG zwar alles schon festgestellt, aber das BVerwG scheint es – so lässt zumindest die Pressemitteilung vermuten -, besser zu wissen oder andere Wege gehen zu wollen.
Was die Gerichtskosten angeht: Für eine evtl. Prozesskostenhilfe ist Dein gegenwärtiges Einkommen maßgeblich.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion