zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend)

Alfred @, Mittwoch, 17.12.2008 (vor 5581 Tagen) @ leela

Hallo Nadine,
Deine BaföG-Unterlagen haben mit dem Bescheid nicht unmittelbar was zu tun, wenn Du nicht den Erlass oder die Stundung der Steuer beantragt hast.
Falls nein, solltest Du das schnellstens tun, mit dem Hinweis auf die bereits übersandten BaföG-Unterlagen. Ob es was hilft, weiß ich nicht, denn kluge, lebenserfahrene Richter in Leipzig, die selber mal Studenten waren, haben entschieden, dass ein Student, der eine Nebenwohnung angemietet hat, wirtschaftlich besonders (!) leistungsfähig ist. Das ist ja auch ohne Weiteres einzusehen, denn wäre der Student es nicht, könnte er auch keine Nebenwohnung anmieten.
Was den Widerspruch angeht: Da ist die Frist übkicherweise 1 Monat - prüfe das doch mal in der Rechtsbehelfbelehrung nach. Außerdem solltest Du den Umschlag, in dem der Bescheid kam gut aufheben.
„Muster“ für Widersprüche gibt es nicht – wenn ja, d müssten sie nach dem Urteil der oben näher bezeichneten Richter des BVerwG alle umgeschrieben werden. Aber da gibt es auf diesem Forum wohl ein paar, die Hilfestellung gegeben haben und konnten.

Allerdings musst Du davon ausgehen, dass die Nürnberger den Widerspruch ablehnen lassen und dazu – wie aus im allgemeinen gut informierten Kreisen zu hören ist - in der Bezirksregierung und später vor Gericht auch willige Helferlein finden werden.

PS:
Die Verhandlung am 17.9. hat nicht, wie ein bösartiges Gerücht behauptet und der Tenor bei übel wollender Betrachtung nahe legen könnte, in Auerbachs Keller (oder unmittelbar nach einer ausgiebigen Tagung in demselben) stattgefunden. Dafür gibt es Zeugen und Bilddokumente.


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