zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend)

Bjoern @, Dienstag, 23.12.2008 (vor 6160 Tagen) @ Tilly

[blockquote]Erst Mal ist hier das Land, genauer: die Kommunalaufsicht gefragt[/blockquote]

da muss ich dich korrigieren: die Kommunalaufsicht schaut nur, dass die beschlossenen Satzungen nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen. und wenn es Rechtsprechung dahingehend gibt, dass die Satzungen rechtmäßig sind, gibt es für eine Kommunalaufsicht keinen Grund zum Einschreiten!!

von daher bleibt als einzig erfolgsversprechendes Mittel nur der Rechtsweg ... auch wenn das BVerwG diesem erhebliche Steine in den Weg zum Erfolg gelegt hat


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