zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend)

Bjoern @, Dienstag, 24.06.2008 (vor 6343 Tagen) @ leela

also zu Beginn der Studiums warst du mit Hauptwohnung im elterlichen Kinderzimmer gemeldet. dies wäre dann korrekt, wenn du dich an den Wochenenden und in den Ferien dort aufgehalten hättest (darüber gibts ein Urteil des BVerwG aus 1992)
insofern ist auch fraglich, ob du dich tatsächlich hättest ummelden müssen

zur Erklärung: schreib denen einfach, dass du die Hauptwohnung nicht innegehabt hattest und du deswegen nicht zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden kannst
(schau dich hier mal ein wenig um; Christian hatte irgendwo konkrete Formulierungshinweise gegeben)

dann würde ich an deiner Stelle noch darauf hinweisen, dass die Problematik, ob ZWS gefordert werden darf, wenn die Hauptwohnung nicht innegahbt wird, beim BVerwG anhängig ist und im Spätsommer 2008 entschieden werden soll.
du bittest daher darum, dass Verfahren bis zur Entscheidung des BVerwG ruhen zu lassen

@Tilly
mangels geografischer Fachkenntnisse hatte ich die Verbindung Nürnberg - Erlangen nicht hinbekommen. wusste nicht, dass es zwischen beiden Städten so gute Verbindungen gibt ;-)


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