zweitwohnsitzsteuer nürnberg (dringend)

Bjoern @, Dienstag, 24.06.2008 (vor 5757 Tagen) @ leela

nach der Definition des BVerfG ist eine Zweitwohnung jede weitere Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für den persönlichen Lebensbedarf innehat. diese Definition hat nach § 31 BVerfGG Gesetzescharakter

das BVerfG sagt also eindeutig, dass 2 Wohnungen innegehabt werden müssen ... nur dann wird die 2. Wohnung zur Zweitwohnung.
jetzt sind einige Kommunen auf den Trichter gekommen, auch das Nutzen einer Nebenwohnung mit der Zweitwohnungsteuer zu belegen. hierbei ist entscheidend, dass die Hauptwohnung nicht innegehabt wird (diese wird in den Fällen nur benutzt; dadurch wird sie zur melderechtlichen Hauptwohnung). inwieweit dies zulässig ist, wird hoffentlich das BVerwG diesen Sommer entscheiden. unsere Meinung, welche im Einklang mit der überwiegenden Fachliteratur und einem Großteil der Rechtsprechung steht: NEIN, DIES IST UNZULÄSSIG

deswegen nicht auf die Ablenkungsmanöver der Steuerämter hereinfallen, die ihre eigenen Satzungen teilweise selber nicht verstehen
einfach auf Zeit spielen und auf das BVerwG hoffen :-D

mal noch ne Frage: du hast dich ab April mit Hauptwohnung in Nürnberg gemeldet> ist dies so korrekt oder nutzt du immer noch überwiegend dein Kinderzimmer>>


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