Hauptwohnsitz ist Zimmer bei m. Eltern...?!

Christian @, Mittwoch, 30.05.2007 (vor 6147 Tagen) @ eifelhufi

Hallo e,

vorab ein Rat: streiche das Wort „Wohnsitz“ im Zusammenhang mit Melderecht und Zweitwohnungsteuer - es bringt die Leute auf falsche Ideen.
Melderechtlich ist Dein Verhalten wohl richtig - Du hast eine Wohnung in Bad M. bezogen, hältst Dich aber vorwiegend in Trier auf. Demnach wäre die Meldung mit Nebenwohnung in Bad M. korrekt (und auch erforderlich).

Nun habe ich mir die Satzung der Stadt Bad M. mal angesehen. Danach dürftest Du nicht zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden. Du hast nur 1 Wohnung „inne“, und die Satzungsnorm definiert Zweitwohnung als Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung innehat.

Was Du machen kannst:
1. Widerspruchslos zahlen. Dann ist das Geld unwiederbringlich futsch. Allenfalls überlegen, ob Du die Wohnung in Trier nicht besser aufgibst und Dich mit alleiniger Wohnung in Bad M. meldest - mit allen Konsequenzen - dann entfiele die ZWSt für die Zukunft).
2. Den „Rechtsweg beschreiten“. Das bedeutet als Erstes: Widerspruch einlegen. Der wird abgelehnt und dann musst Du vor dem Verwaltungsgericht klagen; zahlen musst Du die Steuer einstweilen trotzdem, denn Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung. Wenn Du mit der Klage Erfolg hast, gibt es das Geld zurück. Allenfalls kannst Du noch auf „aufschiebende Wirkung“ klagen, aber so toll sind die Erfolgsaussichten in Aachen (zuständig für Bad M.) da auch nicht.
3. Auf jeden Fall kannst Du bei der Stadt Ratenzahlung beantragen - bei der rückwirkenden Veranlagung eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Am besten schreiben, dass Du Dich nicht in der Lage siehst, eine derartige Summe mit einem Schlag aufzubringen und zum Fälligkeitstermin einfach die „1. Rate“ überweisen.

Für den Widerspruch müsste im Steuerbescheid eine Frist angegeben sein, die Du auf jeden Fall einhalten musst. Aber, wie schon gesagt, mache Dir keine übertriebenen Hoffnungen. Die Stadt wird den Widerspruch ablehnen. Der macht nur Sinn, wenn Du bereit bist, danach auch gerichtlich vorzugehen.

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Gruß


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