Hauptwohnsitz ist Zimmer bei m. Eltern...?!

Yvonne Winkler @, Montag, 16.07.2007 (vor 6121 Tagen) @ ingrid

Liebe Ingrid,

ich denke das mit der Presse muss man generalstabsmäßig angehen. Ein Fall ist kein Fall. Wir müssten mal ein nettes Sammelsurium aus dem Kuriositätenkabinett der Zweitwohnungsteuer zusammenstellen und das zur gesamtdeutschen Würdigung zusamenschweißen. Sowas schwebt mir vor und dann in Richtung Spiegel, Fokus und Co. Lokalpresse ist verschwendete Liebesmüh, weil der Wirkungskreis regional begrenzt ist.
Sitzungsprotokoll ist nicht sinnvoll (steht im Zweifel eh nichts drin), aber das Urteil, gerne auch per pn an mich, hätte ich gerne. Daraus entnehme ich, dass Sie es noch nicht haben. Und wie geht es weiter> Berufung> vorausgesetzt sie ist zugelassen oder die Zulassung kann beantragt werden> Müsste bei einer mittellosen Studentin mit Prozesskostenhilfe drin sein>
Wie steht es damit>
Nicht entmutigen lassen. Wir können es nur gemeinsam schaffen, wenn alle ihren Teil dazu beitragen. Einer alleine ist machtlos oder wie heißt es so schön... nur Beharrlichkeit führt zum Ziel.

Herzlicher Gruß
Yvonne Winkler

Nachklapp: Sorry, man sollte gleich richtig lesen. Nehme eben erst wahr, dass Sie schrieben, Ihre Tochter habe sich auf einen Vergleich geeinigt. Dann sind natürlich alle Messen gesungen. Schade eigentlich, aber unterm Strich sicher nervenschonender...


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