Hauptwohnsitz ist Zimmer bei m. Eltern...?!

Christian @, Mittwoch, 30.05.2007 (vor 6512 Tagen) @ eifelhufi

Hallo Eifelhufi
ich kenne den Fragebogen der Stadt Bad M. nicht - war auch noch nie am Rathausplatz.
Wenn irgendwo Platz in dem Anhörungsbogen ist, schreibe am besten rein:
„Die in Bad M. gemeldete Nebenwohnung ist die einzige Wohnung, die ich innehabe. Meine melderechtliche Hauptwohnung ist ein Zimmer in der elterlichen Wohnung, über das ich weder die tatsächliche noch rechtliche Verfügungsgewalt habe. Es ist somit keine zweitwohnungsteuerrechtliche Erstwohnung.“
Ich fürchte zwar, das wird unter Umständen auch nicht viel helfen, geht aber gleich in die richtige Richtung für einen späteren Widerspruch/eine Klage. Die Absicht, gegen einen Steuerbescheid Widerspruch erheben zu wollen, brauchst Du nicht anzuführen. Das erkennen sie im Zweifelsfall schon an der obigen Formulierung.:-)
Und was das berechtigte Zahlen angeht: In Deinem Fall ist die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer unberechtigt - was für manche Städte aber keinen Hinderungsgrund darstellt, sie trotzdem zu verlangen und manche Gerichte ihnen sogar Recht geben - allerdings bisher noch nicht bei Satzungen wieder von der Stadt Bad M.
Wenn später noch Fragen auftauchen - nur zu.
Viele Grüße aus der Eifel,


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