Hauptwohnsitz ist Zimmer bei m. Eltern...?!

Christian @, Mittwoch, 18.07.2007 (vor 6302 Tagen) @ ingrid

Liebe Ingrid,
so entschiedenen Widerspruch habe ich nicht verdient. :-(
Wenn ich so lese, was der Richter alles entschieden hat, finde ich mich sogar bestätigt (man kriegt für sein Geld was geboten).
Bayern ist ein Land mit über tausendjähriger Geschichte und fest verwurzeltem Glauben. Wenn man dort einem Richter also etwas glauben machen kann, erkennt er es für Recht. Und das mit dem „glauben machen“ scheint dem Flecken Oberstaufen sogar gelungen. So gesehen ist die Spruchpraxis bayer. Gerichte als Ausdruck eines tiefen Glaubens zu betrachten.
Übrigens muss man - bei entsprechend bedenkenloser Satzungsauslegung nur über den Monatswechsel bzw. ab dem 1. eines Monats in Oberstaufen Urlaub machen, um nach diesen Glaubensgrundsätzen zu 25% veranlagt zu werden, Ein Tag Aufenthalt reicht da schon. Das VG wird das bestimmt als Recht erkennen. Ob das allerdings den Tourismus fördert>
Eines verstehe ich an der Sache nun doch nicht so ganz. § 2 Abs. 2 der Satzung Oberstaufen besagt ziemlich deutlich, dass man auch die (melderechtliche) Hauptwohnung innehaben muss.
„§ 2 Abs. 2: Zweitwohnung ist jede Wohnung, die eine Person, zusätzlich zu ihrer seiner Hauptwohnung, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat.“
Wie hat der Flecken Oberstaufen bzw. das VG Augsburg sich denn über diesen Punkt weggemogelt> Allein deswegen wäre das Urteil schon interessant (ansonsten auch (s. Yvonne).
Ansonsten vielleicht noch eine kleine Anmerkung: Auch in anderen Bundesländern hat man die Rechtsfindung im Zweitwohnungsteuer“recht“ weiterentwickelt und die zimmerlose Erstwohnung erfunden: Wie Du so schön schreibst „ein Bett irgendwo im Haus“. Wobei ich noch einschränkend hinzufüge: Es genügt eine Schlafgelegenheit, ein Bett muss es nicht unbedingt sein.
Das Ganze ist eine Folge des Anknüpfens an das Melderecht - ein Verfahren, das für eine Fallgruppe bereits vom BVerfG als verfassungswidrig erkannt wurde. Insofern besteht durchaus Hoffnung.
Gruß


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