Hauptwohnsitz ist Zimmer bei m. Eltern...?!

Yvonne Winkler @, Montag, 23.07.2007 (vor 6444 Tagen) @ Mr.X

Völlig richtig,

es gibt zwei verschiedene Satzungstypen, das Überlinger Modell und die Melderechtsvariante.

Wir haben uns bisher auf die Melderechtsvariante fokussiert, weil die juristischen Begründungen für deren Rechtmäßigkeit absurde Ausmaße annehmen und zu der aberwitzigen Belastung von Studenten, Azubis etc. führen, die faktisch keine zwei Wohnungen innehaben, sondern allenfalls ihre Studibude.

Das Überlinger Modell ist bereits 1983 durch das BVerfG abgesegnet worden, so dass ich primär wenig Möglichkeit sehe, dort einzuhaken. Ich habe mich allerdings noch nicht so intensiv mit dem Problem Ferienwohnung als Zweitwohnung befasst, um sagen zu können, dass es eine aussichtsreiche Argumentation gibt, das BVerfG von seiner einstigen Rechtsprechung wieder abzubringen.

Mag sein, dass in S.-H. wenig Klagen anhängig sind. Hier in Halle schon und in einigen anderen Städten auch.

YW


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion