Hauptwohnsitz ist Zimmer bei m. Eltern...?!

Butzmann Josef @, Donnerstag, 05.07.2007 (vor 6112 Tagen) @ Christian

Liebe Hallo`s Betroffene und Interessierte, laßt Euch doch nicht nur noch einschüchtern, sondern habt doch bitte mal den Mut und legt einen Widerspruch ein, das ist nämlich das Wichtigste und verursacht auch vorerst keine Kosten, Ihr könnt auch noch der "Abzockkommune" anbieten die Steuer unter Vorbehalt zu bezahlen, damit kann nichts anbrennen und es fallen dann auch keine Mahngebühren an! Auch nicht von Beutelschneidern !
Legt Widerpruch ein und beantragt "Ruhendes Verfahren" bis zur Entscheidung der Verfassungsklage, hier handelt es sich nämlich u.U. für ganz Deutschland entscheidendes Musterverfahren- unterstützt vom Bund der Steuerzahler- da die Ungerechtigkeit in mehrerer Hinsicht hoffentlich endgültig zu Fall gebracht werden kann.Die Verfassungsbeschwerde hat das Aktenzeichen 1 BvR 1191/07! Wer hätte denn vor einem halben Jahr eine Wette abschließen wollen, dass Bundestagsabgeordnete eines Tages gezwungen werden Ihre z.T. üppigen Nebeneinkünfte per Verordnung durch das Bundes-Verfassungsgericht offzulegen seien. Die lapidare Erklärung dieser Herren Richter ist für mich ein Phänomen, und zwar die Worte:Bei Politikern bedürfe es wegen der Unabhängigkeit ......../ Ob denn ein Politiker der zu bequem oder zu wenig intelligent ist, daß er in der Wirtschaft keinerlei "Almosen" erwirtschaften könne- der wesentlich bessere Politiker sein würde, das sollte mal jemanden dem Volke glaubhaft erläutern u. schmackhaft machen können.
Aber gerade diese Redewendung und Argumentation lässt hoffen, das auch mal bei den betreffenden Herren Richtern des Bundesverfassungsgerichts die Erkenntnis, daß Entscheidungen von Unabhängigkeit geprägt und erkannt werden sollten. Es stellt sich im Falle der Entscheidungen bezüglich der Zweitwohnungssteuer immer mehr die Frage:
In welcher Beziehung sind denn die Richter sowohl bei Verwaltungs- sowohl als auch beim Verfassungsgericht aus deren Unabhängigkeit - unabhängig>>Wer ist denn der Staat oder die Kommune mit Ihrer Selbstverwaltung > Es ist doch eine vom Staate abhängige Beschäftigung > oder liege ich da falsch>
Im Grundsatz ist die Zweitwohnungssteuer eine Willkürsteuer und von den Politikern so gewollt, daß jeder einzelne der sich wehren möchte den Klageweg bestreiten muß und das kann doch nicht in Ordnung sein >


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