Hauptwohnsitz ist Zimmer bei m. Eltern...?!

Yvonne Winkler @, Montag, 23.07.2007 (vor 6093 Tagen) @ Mr.X

Grundsätzlich bin ich ganz d'accord mit Ihnen, Mr. X.
S-H. bietet sich zum Klagen für Ferienhausbesitzer mit Sicherheit hervorragend an. Das OVG Schleswig, macht den Schwachsinn anderer Bundesländer nicht mit, was das Fingieren einer innegehabten Erstwohnung angeht. Das freut mich.
Inzwischen habe ich mich auch bezüglich der Ferienhausproblematik etwas belesen. Da gibt es Gemeinden, die "zocken" die ZW- Inhaber so ab, dass die Belastung durch die ZWS die Grundsteuer um etliches übersteigt und gewaltig in die Nähe einer Vermögensteuer gerät, die wir eigentlich nicht mehr haben.

Es kann nicht sein, dass die Zweitwohnungen so unmäßig belastet werden. Würde sich das im Bereich von jährlich 100 -200 Euro bewegen, wäre sicher auch noch niemand entzückt, würde das aber tolerabel finden. Aber so ist das einfach ein bisschen zu gierig.

Klar wollen RAe auch leben ;-) , aber ehrlich gestanden gibt es da so viele Fälle vorher, die mehr Geld bringen, dass man deshalb nicht in Versuchung geraten muss.

LG
Yvonne Winkler


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