Hauptwohnsitz ist Zimmer bei m. Eltern...?!

Christian @, Dienstag, 17.07.2007 (vor 6450 Tagen) @ Butzmann Josef

Hallo Josef,
das ist schon alles richtig beobachtet - die Zweitwohnungsteuer ist eine Bagatellsteuer, die von Haus aus nur die Betroffenen interessiert, die zudem meist nicht mal bei Kommunalwahlen wahlberechtigt sind.
Landtagsabgeordnete kann man schon verantwortlich machen, denn die Steuergesetzgebung der Kommunen ist diesen von den Ländern nur „verliehen“. Aber eine Eingabe an den Petitionsausschuss des jeweiligen Landes entwickelt sich schnell zur Groteske - ein frischer Kuhfladen lässt sich leichter an die Wand nageln. Letzte Instanz bleibt damit das BVerfG, das sich dann mit so einem Unfug rumschlagen muss, aber es bleibt wohl nichts anderes übrig.
Dennoch bleibe ich dabei: Die Zweitwohnungsteuer ist bereits vom BVerfG abgesegnet - seit 1983 ist sie bei entsprechender Ausgestaltung eine zulässige örtliche Aufwandsteuer. Da sehe ich derzeit keine Möglichkeit, wie man da rechtlich ansetzen könnte. Allenfalls Formalien können in Einzelfällen mal eine Satzung kippen - die wird dann halt geändert und es geht munter weiter. Man muss sich nur betrachten, was aus dem Beschluss des BVerfG von 2005 geworden ist. Alle Welt (einschließlich des so oft gelobten Bundes der Steuerzahler) verkündet, dass die Besteuerung der Erwerbszweitwohnungen Verheirateter verfassungswidrig sei - was das BVerfG nie entschieden hat. Die Kommunen befreien (!) diese mit ihrer Satzung nicht mehr steuerbare Personengruppe von der Zweitwohnungsteuer, und die Gerichte (und andere) halten das für eine angemessene Reaktion auf die Entscheidung des BVerfG. Bloß nicht Nachdenken, es könnte wehtun.
Fazit:
Abschaffen der Zweitwohnungsteuer auf „Erholungszweitwohnungen“ ist nur politisch möglich (Verbot bzw. Nicht-Genehmigung dieser Steuer in der jeweiligen Kommunalen Abgabenordnung - ging in Bayern ja bis 2004). Da kann ein Verein hilfreich sein - wenn er denn über die nötigen Druckmittel verfügt. Ob es aber von Erfolg gekrönt sein wird> Ich erinnere an die Sektsteuer, eine Verbrauchsteuer, die für den Aufbau der kaiserlichen Kriegsmarine eingeführt wurde. Die Sektsteuer gibt es immer noch. Dem Fiskus eine Steuer zu entreißen, ist nicht so einfach.
Gruß


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