Hauptwohnsitz ist Zimmer bei m. Eltern...?!

Yvonne Winkler @, Sonntag, 08.07.2007 (vor 6459 Tagen) @ Butzmann Josef

Hallo Herr Butzmann,

es gibt Richter, die teilen unsere Auffassung- sie muss nur auch vorgetragen werden. Wenn bei Gericht keine Argumentation in der streitigen Frage erfolgt, sondern irgendwelche Nebenkriegsschauplätze Thema sind, ist es kein Wunder, wenn die Entscheidung das Problem nicht erörtert und Klagen abgewiesen werden.
Für die zweite Instanz ist z.B. entscheidend, dass eine Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung hat oder eine Entscheidung möglicherweise rechtswidrig ist (u.a.). Das kann man noch so schön begründen und damit dennoch nicht gehört werden, wenn das Gericht die Frage nicht für entscheidungserheblich hält. Sie dürfen nicht vergessen, dass eine gewaltige Lobby hinter dieser Zweitwohnungsteuerproblematik steht. Die Geldquelle etlicher Gemeinden, die Lenkungswirkung durch die Meldung mit Erstwohnung und der entsprechenden Finanzzuweisung stehen zur Disposition. Wen wundert es, dass auch die Aufsätze in den juristischen Fachzeitschriften idR aus kommunaler Sicht geschrieben werden>

Auch die politische Besetzung unserer oberen Gerichte ist ein Parameter, der nicht außer Acht gelassen werden darf.

Und last but not least braucht es Kläger, die bereit sind, das durchzufechten.

Eine nette "Gemengelage" mit etlichen Unwägbarkeiten und einem juristisch aus meiner Sicht dennoch sehr spannenden Thema.

Gruß
Yvonne Winkler


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