Hauptwohnsitz ist Zimmer bei m. Eltern...?!

Christian @, Montag, 16.07.2007 (vor 6451 Tagen) @ ingrid

Liebe Ingrid,
nachdem ich die Satzung gelesen habe, muss ich feststellen, dass der Augsburger Richter diese doch gelesen und so entschieden hat, wie es in der Satzung steht.
Der eigentliche Skandal ist die Satzung, die im Übrigen klar auf das Melderecht abhebt.
Eine Verhandlungsdauer von ca. 2,5 Stunden finde ich beachtlich. Da kriegt man ja für sein Geld richtig was geboten. In NRW braucht ein Gericht für eine qualitativ durchaus vergleichbare Rechtserkenntnis keine 30 Minuten. Dafür arbeiten sie dort wunderbar mit Textbausteinen und fabrizieren ein schönes, ausführliches Urteil, das mit der Verhandlung auch nicht unbedingt was zu tun hat. Ich bleibe dabei, dass man das einfach durchstehen muss - bis zur letzten Instanz.
Eines ist allerdings richtig: „Die“ Presse verhält sich merkwürdig desinteressiert. Aus anderen Mücken hätten sie längst Elefantenhorden gemacht, die durch den Blätterwald stürmen.
Mit freundlichen Grüßen


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