Hauptwohnsitz ist Zimmer bei m. Eltern...?!

Mr.X @, Montag, 23.07.2007 (vor 6443 Tagen) @ Yvonne Winkler

@ Yvonne
Geklagt wird in S-H genug, das konzentriert sich aber halt hauptsächlich auf Fragen wie "wann ist eine Zweitwohnung eine Kapitalanlage" und ähnliches.

Die Absurditäten, wie sie hier aus anderen Bundesländern laufend geschildert werden, sind hier seit dem von mir erwähnten Soldaten-Urteil des OVG Schleswig vom 20.03.2002 (2 L 136/00) kein Thema mehr, sofern es jemals ein solches war.

Das OVG vertritt darin, wie gesagt, die Auffassung, dass die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer eben tatsächlich das Innehaben von zwei Wohnungen, die auch baulich abgeschlossen sein müssen, voraussetzt. Sowohl melderechtliche Hauptwohnung als auch Nebenwohnung müssen diesem Wohnungsbegriff entsprechen.

Unter diesen Voraussetzungen ist die ZwSt für mich auch gerechtfertigt. Ich sehe auch nicht, dass bei dieser Konstellation eine Verfassungsbeschwerde ERfolgsaussichten hätte. Aber bayerische Anwälte wollen auch leben...:-D

(dass manch andere bayerische Gerichtsentscheidung zur ZwSt eher als Klopapier taugt, steht auf einem anderen Blatt...)

Tatsächlich betrifft die Steuer hier in S-H hauptsächlich "echte" Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen. In den Ferienorten wird die Besteuerung der berufsbedingten Zweitwohnung (sofern nicht wegen dem BVerfG-Beschluss vom Oktober 2005 unzulässig) eher als "Kollateralschaden" gesehen. In Kiel und Lübeck mag das anders aussehen, aber auch dort ist Einnahme aus der Besteuerung der Ferienwohnungen (Kiel-Schilksee, Lübeck-Travemünde) nicht zu verachten.


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