Fachdiskussion [was: Interview / Artikel Meier/Juhre]

stefanie @, Samstag, 03.06.2006 (vor 6801 Tagen) @ Thomas Weihermüller

Zum obigen Beispiel gibt es aber noch eine Alternative:

Student hat Mo-Mi Woche, fährt montags früh zur Unistadt, um an der Mittagsvorlesung teilzunehmen und Mittwoch nachmittag nach der AG wieder zurück. Damit hält er sich überwiegend nicht in der Unistadt auf. Er braucht aber mit der tollen DB 3 Stunden pro Fahrt und kann daher nicht jeden Tag zur Uni fahren und zurück. Seine Lebensbeziehungen (damit ist nicht nur der Beruf gemeint) liegt damit nicht in der Unistadt, sondern dort wo er mit Freunden und Verwandten zu tun hat, nämlich in der Heimatstadt, weil er in der Unistadt viel zu selten ist. Außerdem hat Student nur lausiges Zimmer im Studentenwohnheim, wo er noch nicht mal seine Lebensbeziehungen pflegen kann. ;-)

Anzumerken ist auch, dass es nicht davon abhängen kann, ob der Steuerpflichtige die Möglichkeit hatte durch die Ummeldung der Steuer zu entgehen, das Melderecht hat nämlich einen ganz anderen Regelungsgehalt. So hat es auch das VG Lüneburg gesehen.


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